Der Markt Konnersreuth verfügt über eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die das Zusammenleben, die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und die Entwicklung des Ortes regeln. Diese Rechtsnormen, auch als Ortsrecht bekannt, umfassen eine Reihe von Satzungen und Verordnungen, die für alle Bürger und Besucher verbindlich sind. Nachfolgend eine Auflistung des gesamten Ortsrechts mit der Möglichkeit zur Einsicht. Die neusten Änderungen und Anpassungen der jeweiligen Regelungen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Für detaillierte Informationen oder bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Bebauungspläne regeln die Nutzung und Gestaltung von Grundstücken und Gebäuden innerhalb des Gemeindegebiets. Sie dienen der geordneten Stadt- und Ortsentwicklung und sorgen dafür, dass die bauliche Nutzung mit den Zielen der Gemeinde und den Bedürfnissen der Bürger in Einklang steht. Die folgenden aufgelisteten Bebauungspläne gelten im Gemeindegebiet Konnersreuth und können auf dieser Seite eingesehen werden. Sie können die Pläne für die jeweiligen Gebiete herunterladen, um sich über die jeweiligen Regelungen zu informieren.
Im Rahmen eines Bauleitverfahrens haben die Bürger die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Bei entsprechenden Verfahren werden alle relevanten Bebauungspläne zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die folgenden Bebauungspläne liegen in der Gemeindeverwaltung 1. Stock Zimmer Nr. 13 zur Einsicht bereit. Sie können leider nicht zur Einsicht auf der Homepage veröffentlicht werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Konnersreuth hat in der Sitzung am 17.09.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Mitterteicher Straße Ost“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Nachfolgend werden die entsprechenden Unterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen elektronisch an den Markt Konnersreuth per E-Mail an E-Mail übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (Textform an den Markt oder zur Niederschrift im Rathaus).
Für Fragen zu den Bebauungsplänen oder wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Herr Troesch von der Bauverwaltung.
Kommunalrecht, Haushaltsrecht, grundsätzliche Rechtsangelegenheiten, Bauverwaltung
Luis Wenisch
Erschließungsbeitragswesen, Bauverwaltung, Ortsrecht