Die Rufbereitschaft des Bauhofs gilt zu folgenden Zeiten:
Telefonische Erreichbarkeit während der Rufbereitschaft:
0173 5390856
Die Rufbereitschaft ist ausschließlich für dringliche Notfälle vorgesehen, bei denen ein sofortiges bzw. zeitnahes Tätigwerden des gemeindlichen Bauhofs erforderlich ist.
Beispiele hierfür sind insbesondere:
die Rufbereitschaft ist nicht für allgemeine Anliegen gedacht.