Rufbereitschaft Bauhof

Rufbereitschaft des gemeindlichen Bauhofs


Die Rufbereitschaft des Bauhofs gilt zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Freitag: 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag und Feiertage: 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit während der Rufbereitschaft:

0173 5390856

Die Rufbereitschaft ist ausschließlich für dringliche Notfälle vorgesehen, bei denen ein sofortiges bzw. zeitnahes Tätigwerden des gemeindlichen Bauhofs erforderlich ist.


Beispiele hierfür sind insbesondere:

  • Wasserrohrbrüche
  • akute Straßenschäden bzw. Gefahrenstellen
  • sonstige dringliche Schäden oder Gefahren im öffentlichen Bereich, bei denen ein Tätigwerden des gemeindlichen Bauhofs erforderlich ist.

die Rufbereitschaft ist nicht für allgemeine Anliegen gedacht.