Steuern, Gebühren, Beiträge

In der Marktgemeinde Konnersreuth werden verschiedene Steuern, Gebühren und Beiträge erhoben, um die Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Bereitstellung von Dienstleistungen zu gewährleisten. Diese Abgaben tragen dazu bei, die Infrastruktur und das öffentliche Leben in der Gemeinde zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die wichtigsten Steuern, die in der Gemeinde erhoben werden, sind die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer. Die Grundsteuer wird von Grundstückseigentümer erhoben und richtet sich nach dem Wert des Grundstücks sowie der geltenden Hebesatzung. Die Hundeteuer wird für die Haltung von Hunden im Gemeindegebiet fällig. Die Gewerbesteuer für die im Gemeindegebiet befindlichen Gewerbe. Nachfolgend die entsprechenden Satzungen zur Regelung der Steuern.

Für bestimmte Dienstleistungen und Verwaltungsakte erhebt der Markt Konnersreuth Gebühren. Diese können für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Beantragung von Ausweisen oder für die Teilnahme an bestimmten Programmen anfallen. Nachfolgend die entsprechenden Satzungen zur Regelung der Gebühren und eine Übersichtstabelle der Verwaltungsgebühren.

Reisepass bis 24 Jahre
37,50 €
Reisepass über 24 Jahre
70,00 €
Zweitpass bis 24 Jahre
37,50 €
Zweitpass über 24 Jahre
60,00 €
Expresspass zzgl.
+ 32,00 €
Vorläufiger Reisepass
26,00 €
Kinderreisepass
13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass
6,00 €
Personalausweis bis 24 Jahre
22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre
37,00 €
Vorläufiger Personalausweis
10,00 €
Führungszeugnis
13,00 €
Europäisches (erweitertes) Führungszeugnis
13,00 €
Auskunft Gewerbezentralregister
13,00 €
Meldebescheinigung
5,00 €
Führerscheinantrag
5,10 €
Beglaubigung (erste und zweite)
5,00 €
Beglaubigung (dritte und jede weitere)
2,50 €
Kopie A4 schwarz / weiß
0,30 €
Kopie A4 farbig
0,50 €
Kopie A3 schwarz / weiß
0,50 €
Kopie A3 farbig
0,80 €
Lageplan
1,00 €
Auskunft aus dem Gewerberegister, Jede weitere Auskunft, zzgl. bei Scheckeinreichung
12,50 €, 5,00 €, + 2,00 €
Gewerbeanmeldung
30,00 €
Gewerbeummeldung
20,00 €
Gewerbeabmeldung
15,00 €
Zweitschrift Gewerbemeldung
5,00 €
Steuerl. Unbedenklichkeitsbescheinigung
10,00 €
Gewinnausspielung (Tombola)
30,00 €
Sühneversuch
50,00 €
Negativzeugnis
25,00 €
Bürgerfestkrug
17,50 €

Beiträge werden zur Finanzierung von öffentlichen Investitionen und Infrastrukturen erhoben. Diese Zahlungen betreffen oft den Ausbau oder die Erneuerung von Straßen, Kanalisationen oder anderen kommunalen Einrichtungen. Die entsprechenden Beiträge werden anhand der folgenden Satzungen erhoben.

Bei Fragen zu Steuern, Gebühren oder Beiträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für individuelle Auskünfte können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren.