Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Markt Konnersreuth ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.konnersreuth.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
  • Das Organigramm des Markt Konnersreuth hat keine ausreichende textuelle Beschreibung, sodass blinde Nutzer Informationen verlieren.
  • Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  •  Extern zugeladene Inhalte wie Kalender und Veranstaltungen
  •  Archivierte Inhalte, die vor einem bestimmten Stichtag veröffentlicht wurden und nicht regelmäßig aktualisiert oder aktiv genutzt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.02.2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter externer Prüfwerkzeuge (z. B. Google Lighthouse) sowie ergänzender manueller Tests gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1.


Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter E-Mail.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter E-Mail einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Marktgemeinde Konnersreuth
Vertreten durch: Erster Bürgermeister Max Bindl
Hauptstraße 17
95692 Konnersreuth

Telefon: 0963292110
Telefax: 09632915015
E-Mail: E-Mail

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: E-Mail

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html